Mehrere Befunde zu einem Restaurant

Liegen mehrere Befunde aus einem Restaurant vor, liegt das daran, daß mehrere Gerichte oder ein mehrgängiges Menü bewertet wurden. Die einzelnen Befunde werden NICHT einfach "ausgemittelt" - wie sollte man auch bei einem Fünf-Gänge-Menü zwei C mit einem A2+ und zwei A+ verrechnen? Eine schlechte Komponente wird nicht durch eine gute ausgeglichen und eine gute Komponente darf nicht schlechter werden, nur weil eine schlechte Komponente ausgeglichen werden soll. Vielmehr zeigt dieser Fall, daß die Küche zweimal (zwei C) nichts mehr als eine sehr einfache Speise offeriert hat. Um einen geeigneten Befund abgeben zu können, betrachtet Aktuelle Restauranttests (ART) hierbei das Niveau des Gerichtes oder Menüteils:

Für mehrere Offerten kann es zwei Fälle geben:

1. Die Speisen oder Menü-Komponenten sind „gleichwertig nivelliert", Index gdas heißt, in der Zubereitung identisch aufwändige Gerichte zu vergleichen. Hierbei ist der niedrigste Befund relevant, denn diesen kann der Gast mindestens erwarten. Schlußendlich ist es dann ja so, daß es der Küche bei einem der Gerichte nicht gelungen ist, denselben Befund zu erzeugen (es kann Handlungsbedarf für die jeweilige Geschäftsführung entstehen, die teilweise großen Differenzen abzubauen).

2. Die Speisen oder Menü-Komponenten sind "unterschiedlich nivelliert", Index u; das heißt, zwei in der Zubereitung unterschiedlich aufwändige Gerichte zu vergleichen, etwa ein Schnitzel mit einem Getrüffelten Nudelgangerl aus dem Parmesanlaib. Hierbei ist festgelegt, daß der Befund des aufwändigeren Gerichts relevant ist, damit eine im Niveau einfachere Speise/Menü-Komponente eine höherwertige nicht abwertet. In diesem Fall rührt der Befund vom Geschäftskonzept des Restaurants her, Speisen von unterschiedlichem Niveau anzubieten (es entsteht kein Handlungsbedarf für die jeweilige Geschäftsführung ).

Der in beiden Fällen aus den einzelnen Befunden resultierende Befund ist in der entsprechenden Spalte unserer Liste eingetragen.

Der Index u oder g zeigt, welcher der beiden Fälle vorlag.